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   VG Regensburg, 05.07.2012 - RN 5 K 11.1452   

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https://dejure.org/2012,28835
VG Regensburg, 05.07.2012 - RN 5 K 11.1452 (https://dejure.org/2012,28835)
VG Regensburg, Entscheidung vom 05.07.2012 - RN 5 K 11.1452 (https://dejure.org/2012,28835)
VG Regensburg, Entscheidung vom 05. Juli 2012 - RN 5 K 11.1452 (https://dejure.org/2012,28835)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Bewertung des mündlichen Teils der Fachkundeprüfung einer Fahrlehrerprüfung mit der Note "ungenügend" (6) aufgrund des Gesamteindrucks der Prüfung, trotz Vorhandenseins gewisser Kenntnisse in Teilbereichen der Prüfung.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Regensburg, 05.07.2012 - RN 5 K 11.1452
    b) Soweit der Kläger die Bewertung seiner mündlichen Leistungen mit der Note ungenügend (6) angreift, sind die prüfungsrechtlichen Leitentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 17.4.1991, BVerfGE 84, 34 und BVerfGE 84, 59) einschlägig, die sich mit der gerichtlichen Kontrolldichte in prüfungsrechtlichen Streitverfahren befassen.
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84

    Mulitple-Choice-Verfahren

    Auszug aus VG Regensburg, 05.07.2012 - RN 5 K 11.1452
    b) Soweit der Kläger die Bewertung seiner mündlichen Leistungen mit der Note ungenügend (6) angreift, sind die prüfungsrechtlichen Leitentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 17.4.1991, BVerfGE 84, 34 und BVerfGE 84, 59) einschlägig, die sich mit der gerichtlichen Kontrolldichte in prüfungsrechtlichen Streitverfahren befassen.
  • BVerwG, 12.11.1997 - 6 C 11.96

    Korrekturfehler bei Prüfungen; Bewertungsfehler bei Prüfungen; Kausalität eines

    Auszug aus VG Regensburg, 05.07.2012 - RN 5 K 11.1452
    Vielmehr führt ein erheblicher Verfahrensmangel grundsätzlich nur zur Aufhebung der Prüfungsentscheidung mit der Folge, dass der Prüfling die fehlerhafte Prüfung wiederholen darf (vgl. zu den Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern: BVerwG vom 12.11.1997, BVerwGE 105, 328).
  • OVG Niedersachsen, 24.05.2011 - 2 LB 158/10
    Auszug aus VG Regensburg, 05.07.2012 - RN 5 K 11.1452
    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung kann die Note ungenügend vielmehr auch dann vergeben werden, wenn ein Prüfling in geringen Teilbereichen positiv zu bewertende Ausführungen gemacht hat, insgesamt jedoch eine als unbrauchbar einzustufende Leistung erbracht hat (so für die Bewertung von Prüfungsleistungen in der Ersten Juristischen Staatsprüfung: BayVGH vom 20.1.1999, 7 B 98.2357 sowie OVG Lüneburg vom 24.5.2011, Az. 2 LB 158/10 ; vgl. auch Niehues/Fischer a.a.O., Rdn. 641; von Golitschek BayVBl. 1994, 300/304).
  • OVG Saarland, 12.01.2010 - 3 A 450/08

    Geltendmachung von Verfahrensfehlern bei einer Diplomprüfung

    Auszug aus VG Regensburg, 05.07.2012 - RN 5 K 11.1452
    Einen Prüfling trifft nämlich nach gefestigter Rechtsprechung die Obliegenheit zu einer ihm zumutbaren zeitnahen Rüge von Verfahrensfehlern, weshalb ihm nach den Grundsätzen von Treu und Glauben eine nachträgliche Berufung auf einen solchen (angeblichen) Verfahrensfehler verwehrt ist bzw. ein derartiger Verfahrensfehler dann unbeachtlich wird (BVerwG vom 23.1.1991, Az. 7 B 5/91 ; OVG Saarl. vom 12.1.2010, Az. 3 A 450/08 ; Niehues/Fischer, Prüfungsrecht, 5. Aufl. 2010, Rdn. 213 ff.).
  • BVerwG, 13.03.1998 - 6 B 28.98
    Auszug aus VG Regensburg, 05.07.2012 - RN 5 K 11.1452
    Soweit dieser Beurteilungsspielraum reicht, hat das Gericht allein darüber zu befinden, ob die Grenzen des Bewertungsspielraumes verletzt worden sind, etwa weil der Prüfer von falschen Tatschen ausgegangen ist, allgemein anerkannte Bewertungsgrundsätze missachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (vgl. dazu: BVerwG vom 13.3.1998, Az. 6 B 28/98 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.01.1991 - 7 B 5.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Fehlerhaftigkeit eines

    Auszug aus VG Regensburg, 05.07.2012 - RN 5 K 11.1452
    Einen Prüfling trifft nämlich nach gefestigter Rechtsprechung die Obliegenheit zu einer ihm zumutbaren zeitnahen Rüge von Verfahrensfehlern, weshalb ihm nach den Grundsätzen von Treu und Glauben eine nachträgliche Berufung auf einen solchen (angeblichen) Verfahrensfehler verwehrt ist bzw. ein derartiger Verfahrensfehler dann unbeachtlich wird (BVerwG vom 23.1.1991, Az. 7 B 5/91 ; OVG Saarl. vom 12.1.2010, Az. 3 A 450/08 ; Niehues/Fischer, Prüfungsrecht, 5. Aufl. 2010, Rdn. 213 ff.).
  • VGH Bayern, 20.01.1999 - 7 B 98.2357
    Auszug aus VG Regensburg, 05.07.2012 - RN 5 K 11.1452
    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung kann die Note ungenügend vielmehr auch dann vergeben werden, wenn ein Prüfling in geringen Teilbereichen positiv zu bewertende Ausführungen gemacht hat, insgesamt jedoch eine als unbrauchbar einzustufende Leistung erbracht hat (so für die Bewertung von Prüfungsleistungen in der Ersten Juristischen Staatsprüfung: BayVGH vom 20.1.1999, 7 B 98.2357 sowie OVG Lüneburg vom 24.5.2011, Az. 2 LB 158/10 ; vgl. auch Niehues/Fischer a.a.O., Rdn. 641; von Golitschek BayVBl. 1994, 300/304).
  • VGH Bayern, 08.09.1999 - 7 B 99.292
    Auszug aus VG Regensburg, 05.07.2012 - RN 5 K 11.1452
    Diesbezüglich ist zunächst darauf hinzuweisen, dass Verfahrensfehler grundsätzlich nur dann rechtserheblich sind, wenn sie Einfluss auf das Prüfungsergebnis gehabt haben können (BayVGH vom 8.9.1999, BayVBl 2000, 529).
  • VG Saarlouis, 27.03.2019 - 5 K 950/17

    Bestehen der mündlichen Fachkundeprüfung; Verwertbarkeit eines heimlich

    Im Hinblick auf das Urteil des VG Regensburg vom 05.07.2012 - 5 K 11.1452 - und entgegen den erkennbaren Tendenzen im nachfolgenden Beschluss des VGH München vom 08.11.2012 - 11 ZB 12.2041 - habe der Prüfungsausschuss beschlossen, den Kläger zur mündlichen Fachkundeprüfung zuzulassen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass dies auch in dem in der Vergangenheit aufgetretenen Fall so gehandhabt worden sei.

    So hat auch das VG Regensburg im Urteil vom 05.07.2012 - RN 5 K 11.1452 - im Ergebnis ausschließlich auf das vom Gericht nicht beanstandete Gesamturteil "ungenügend (6)" der mündlichen Fachkundeprüfung abgestellt:.

  • VG Düsseldorf, 21.03.2016 - 6 K 5447/15

    Fahrlehrerprüfung; Fahrpraktische Prüfung

    So auch VG München, Urteil vom 6. Mai 2014 - M 16 K 13.3389 -, juris zur Bewertung der fahrpraktischen Prüfung der Fahrlehrerprüfung; in diesem Sinne zur Bewertung der Fachkundeprüfung VG Düsseldorf, Urteil vom 28. Juni 2012 - 6 K 1045/11 -, juris und VG Regensburg, Urteil vom 5. Juli 2012 - RN 5 K 11.1452 -, juris Rn. 34; zur Bewertung der Lehrprobe im theoretischen Unterricht VG Würzburg, Urteil vom 14. April 2010 - W 6 K 09.1175 -, juris.
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